AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 10. März 2022)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eventhouse Dortmund, vertreten durch die Catering by Mohr GmbH & Co KG, gelten für sämtliche vom Catering by Mohr GmbH & Co. KG angebotenen Leistungen. Für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es der schriftlichen oder mündlichen Bestellung durch den Kunden (das Wort Bestellung/Beauftragung während des Telefonats oder in der Mail löst direkt eine/n Bestellung/Auftrag aus). Eine schriftliche Bestätigung seitens des Catering by Mohr GmbH & Co. KG ist nicht notwendig, kann aber seitens des Kunden angefordert werden.
Angebote
Unsere Angebote erstellen wir für unsere Kunden unverbindlich.
Angebote, die die Anmietung einer Location und/oder unserer Fahrzeuge beinhalten, haben eine Gültigkeit von 4 Wochen.
Bestellungen
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und anerkannt zu haben.
Bitte beachten Sie, dass unsere Lieferkapazitäten begrenzt sind, da wir jeder Bestellung die maximale Aufmerksamkeit und Sorgfalt zukommen lassen möchten. Alle Gerichte werden ausschließlich auf Bestellung frisch zubereitet, damit wir Ihnen die Qualität garantieren können, für die unser Unternehmen steht. Bestellen Sie daher so früh wie möglich, damit wir Ihnen Ihren Wunschtermin zusichern können.
Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir genaue Anlieferungs-/Abholungszeitfenster, Mobilnummer des Ansprechpartners vor Ort, den exakten Lieferort und die korrekte Rechnungsanschrift (s. auch Lieferung/Lieferbedingungen).
Auf mehrfachen Wunsch unserer Kunden haben wir unsere neue Karte im „Baukastensystem“ erstellt. Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Buffet selbst zusammen zu stellen.
Alle Komponenten, auch Fingerfood und Grillware unterliegen einer Mindestbestellmenge von 10 Stück pro Sorte.
Für Mindermengenbestellungen erheben wir einen Zuschlag i.H.v. 25 %.
Bei einem Auftragswert unter 200,- € erheben wir eine Liefergebühr, die Kosten errechnen sich nach Entfernung/Aufwand.
Gerne sind wir Ihnen bei der Zusammenstellung auch behilflich – telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Veranstaltungen mit Barverkauf
Buchen Sie uns für Ihre Veranstaltung, auf der wir Ihre Kunden/Gäste mittels Barkasse bewirten sollen, muss von Ihnen ein Mindestumsatz i.H.v. 500,- € pro Veranstaltungstag sichergestellt werden.
Wird diese Summe nicht erreicht, muss der fehlende Teil von Ihnen ausgeglichen werden.
Änderungen
Änderungen der Personenzahl/Speisenauswahl können, bei reinen Essensbestellungen und Kleinveranstaltungen (errechnet sich nach dem jeweiligen Aufwand) bis 7 Werktage (montags - freitags) vor dem Auslieferungstermin angenommen werden.
Ausnahme:
Bei Änderungen, die anschließend vorgenommen werden sollen, behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen.
Lieferung/Lieferbedingungen
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden, bei der Bestellung angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Trotz großer Sorgfalt können Abweichungen, die wir nicht beeinflussen oder vertreten können, vom abgesprochenen Termin auftreten. Sollten wir dies absehen können, werden wir umgehend telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die Angabe Ihrer Telefon- bzw. Mobilfunknummer bei der Bestellung ist daher sehr wichtig.
Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, z.B. Baustellen, Straßenfeste, Absperrungen, Märkte, lange Wege, Parkmöglichkeiten, mehr als 2 Etagen etc. müssen bei der Bestellung angegeben werden. Wir behalten uns vor, Ihnen einen eventuellen anfallenden Mehraufwand durch diese Gegebenheiten in Rechnung zu stellen.
Rückgabe/Abholung Leergut
Das Leergut ist spätestens 3 Werktage nach Auslieferung durch den Kunden zum Catering by Mohr GmbH & Co. KG vollständig zurückzubringen. Bitte vereinbaren Sie bei Anlieferung mit dem Fahrer oder anschließend telefonisch einen Rückgabetermin. Das Leergut ist frei von Speiseresten und vorgespült zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, den anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Bei Zubuchung von Geschirr, Besteck etc. sind diese ohne Speisereste und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu sortieren.
Sollten Sie eine Abholung durch Catering by Mohr GmbH & Co. KG wünschen, sollten Sie dies bei Ihrer Bestellung angeben. Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung. Bitte achten Sie darauf, dass das Leergut/Geschirr zum vereinbarten Termin vollständig und frei von Speiseresten zur Abholung bereit steht. Bei der Abholung durch Catering by Mohr GmbH & Co. KG fällt eine Abholpauschale an, die sich aus Aufwand und Kilometern berechnet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm zur Verfügung gestellte Mietsachen sorgfältig zu behandeln. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für die Mietsachen. Die Rücknahme nicht gespülten Leergutes erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Preise/Bezahlung
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder unseren Drucksachen.
Die Lieferung ab € 200,00 Bestellwert ist beim Catering by Mohr GmbH & Co. KG innerhalb Dortmund kostenfrei. Bei Bestellungen unter € 200,00 oder außerhalb Dortmunds errechnen wir Ihnen gerne eine Lieferkostenpauschale abhängig vom Aufwand und der Entfernung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Bestellung zu einem abgesprochenen Termin selbst abzuholen.
Sämtliche angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Gesetzesänderungen behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.
Die Bezahlung erfolgt entweder in bar bei Rückgabe des Leerguts oder nach Absprache per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Ausnahmen:
Die Zahlung der restlichen Summe erfolgt entweder über eine Schlussrechnung oder in Teilzahlungen, die wir mit Ihnen abstimmen.
Stornierungen
Sollten Sie ein Buffet aus persönlichen/firmeninternen Gründen stornieren müssen, werden wir Ihnen die Stornokosten entsprechend errechnen.
Bereits entstandene Kosten wie z.B. Verwaltungsaufwand, Wareneinkäufe, Personalaufwand, Mieten, etc. müssen mit in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten sind je nach Auftragsaufwand und Stornierungszeitpunkt sehr individuell zu betrachten. Wir berücksichtigen hierbei die gesetzlichen Bestimmungen gem. BGB, damit der entstandene Schaden für beide Seiten vertretbar ist.
Hierbei gilt folgende Richtlinie:
Kleinveranstaltungen und Essensbestellungen:
Großveranstaltungen- feiern (Firmen oder Privat) und Hochzeiten:
Veranstaltungen mit Barverkauf:
Reklamationen
Fehlpositionen oder Mängel der Lieferung sind dem Auslieferungsfahrer direkt oder unmittelbar nach Feststellung telefonisch unter 0231 17 97 55 der Catering by Mohr GmbH & Co. KG mitzuteilen und per Fotos zu dokumentieren, damit wir die Gelegenheit für eine sofortige Nachbesserung haben. Spätere Reklamationen können wir nur noch zur Kenntnis nehmen, aber nicht weiter bearbeiten.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Catering by Mohr GmbH & Co. KG: Walter-Welp-Str. 10, 44149 Dortmund. Der Gerichtsstand ist Dortmund.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.